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   BVerfG, 30.04.2002 - 1 BvR 1487/01   

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https://dejure.org/2002,2425
BVerfG, 30.04.2002 - 1 BvR 1487/01 (https://dejure.org/2002,2425)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.2002 - 1 BvR 1487/01 (https://dejure.org/2002,2425)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 2002 - 1 BvR 1487/01 (https://dejure.org/2002,2425)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Ablehnung einer Bezeichnung - Fachanwalt - Zulassungswechsel - Willkürverbot

  • Anwaltsblatt

    Art 19 GG

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Effektiver Rechtsschutz - zur sachlichen Überprüfung eines angefochtenen Bescheides einer Rechtsanwaltskammer nach einem Zulassungswechsel des Beschwerdeführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4; FAO § 5
    Bescheidung eines Antrags auf Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2022
  • MDR 2002, 911
  • NVwZ 2002, 1502 (Ls.)
  • DVBl 2002, 1200
  • AnwBl 2002, 427
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2002 - 1 BvR 1487/01
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zum effektiven Rechtsschutz hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 84, 34 ; 101, 106 ).

    Ein solcher Rechtsschutz ist von besonderer Bedeutung, wenn es um die Abwehr von Grundrechtsverletzungen oder um die Durchsetzung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen zugunsten des Einzelnen gegenüber der öffentlichen Gewalt geht (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 101, 106 ).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2002 - 1 BvR 1487/01
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zum effektiven Rechtsschutz hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 84, 34 ; 101, 106 ).

    Ein solcher Rechtsschutz ist von besonderer Bedeutung, wenn es um die Abwehr von Grundrechtsverletzungen oder um die Durchsetzung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen zugunsten des Einzelnen gegenüber der öffentlichen Gewalt geht (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 101, 106 ).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2002 - 1 BvR 1487/01
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zum effektiven Rechtsschutz hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 84, 34 ; 101, 106 ).

    Daraus folgt grundsätzlich die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2002 - 1 BvR 1487/01
    Das Verfahrensgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG garantiert damit nicht nur den Zugang zu den Gerichten, sondern gewährleistet darüber hinaus auch die tatsächliche Wirksamkeit des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 382 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2002 - 1 BvR 1487/01
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts ergibt sich aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00

    Berücksichtigung von Zeiten als Syndikusanwalt beim Erwerb einer

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2002 - 1 BvR 1487/01
    Hinzu kommt, dass die Frist von drei Jahren für den Nachweis der selbständig bearbeiteten Fälle gemäß § 5 FAO von der Antragstellung ab berechnet wird, so dass die angegriffene gerichtliche Entscheidung bereits aus zeitlichen Gründen dazu führen kann, dass ein Teil der von der Beschwerdeführerin als Syndikusanwältin bearbeiteten Fälle nicht mehr berücksichtigt werden kann, obwohl der Bundesgerichtshof auch die Erfahrungen eines Syndikusanwalts für berücksichtigungsfähig hält (vgl. BGH, NJW 2001, S. 3130).
  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01

    Zulassung eines ehemaligen Lebenszeitbeamten zur Rechtsanwaltschaft; Erledigung

    Der Rechtsprechung des Senats zur Erledigung der Hauptsache in einem Verfahren auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Erstzulassung bei einem bestimmten Gericht steht die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine Erledigung der Hauptsache in einer Fachanwaltssache bei einem Zulassungswechsel in einen anderen Kammerbezirk verneint (BVerfG, Beschluß vom 30. April 2002 - 1 BvR 1487/01, NJW 2002, 2022), nicht entgegen.

    Über das Begehren des Antragstellers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses ist eine Sachentscheidung zu treffen, um dem Grundrecht des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz gegenüber Akten der öffentlichen Gewalt (Art. 19 Abs. 4 GG) Geltung zu verschaffen (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 30. April 2002, aaO).

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